Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma datapos GmbH, Freibühlstr. 6, 78224 Singen
§1 Geltungsbereich
1. Die datapos GmbH schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn
ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
3. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
4. a) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine selbständige oder gewerbliche berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähigePersonengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§2 Zustandekommen von Verträgen
1. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur
Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte. Die Garantie der
Beschaffenheit der Produkte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für
Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Die technischen Daten,
Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung stellen keine
Garantie der Beschaffenheit dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von datapos GmbH
bestätigt worden.
2. Schriftliche Angebote von datapos GmbH sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots
maßgebend.
3. An Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei datapos
GmbH, gebunden.
4. Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots durch datapos
GmbH oder mit der schriftlichen Bestätigung durch datapos GmbH zu Stande, die in diesem Fall den
Umfang der von datapos GmbH übernommenen Pflichten bestimmt.
5. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, wird datapos GmbH den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der
Vertragstext wird von datapos GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen auf elektronischem
Wege zugesandt oder ist für den Kunden auf elektronischem Wege abrufbar.
6. Die reine Überlassung von Software, die Erbringung von Wartungsleistungen oder sonstigen
Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine Bestätigung und ersetzen diese nicht.
7. Unabhängig von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind Vereinbarungen über die Rechte des
Kunden an der Software (Software-Lizenzvertrag), deren Pflege und Wartung (Wartungsvertrag) und
die Einarbeitung in die Nutzung der überlassenen Software sowie Zubehörlieferungen und sonstige
Dienstleistungen jeweils rechtlich selbständig und hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten,
Rechtsfolgen und Gewährleistung getrennte Verträge.
8. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung
durch einen Handlungsbevollmächtigten, einen Prokuristen oder einen Geschäftsführer.
§3 Preise
Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots von datapos
GmbH aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum
Zeitpunkt der Auftragsannahme durch datapos GmbH gültigen Preis- und Produktliste von datapos
GmbH, die jederzeit geändert werden kann.
§4 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind bei Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Nach Ablauf von 8 Tage gerät der Kunde in
Zahlungsverzug.
2. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden grundsätzlich nicht angenommen. Im Falle
der Annahme erfolgt diese nur erfüllungshalber.
3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis
beruhen.
4. datapos GmbH ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver
Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluß
wesentlich verschlechtert haben, insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von datapos
GmbH nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von datapos GmbH gefährdet erscheinen.
datapos GmbH kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen
Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich
zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende
Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen von datapos GmbH nicht nach,
ist datapos GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu
berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der datapos GmbH entstandene Schaden nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist.
§5 Lieferung und nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung
1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der
schriftlichen Auftragsbestätigung von datapos GmbH enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Lieferund
Leistungsfristen hat der Kunde datapos GmbH zunächst schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zu
setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die
genannten Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung von datapos GmbHs
Geschäftssitz.
2. Eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen tritt ein, wenn unvorhergesehene
Ereignisse oder höhere Gewalt, wie etwa Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche
Maßnahmen etc., auf die Lieferungen oder Leistungen von datapos GmbH von erheblichem Einfluss
sind. Dauern Hindernisse länger als einen Monat an oder kann aufgrund eines solchen Hindernisses die
Lieferung oder Leistung dauerhaft nicht oder nicht vertragsgemäss erbracht werden, so sind beide
Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Bei unvollständigen Aufträgen oder Änderungswünschen des Kunden kann sich dieser nicht auf
vereinbarte Fertigstellungsfristen berufen.
§6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller
sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält
sich datapos GmbH das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend: Vorbehaltsware) vor.
2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen.
Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch
ausschließlich für datapos GmbH, die einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen
Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder
der neuen Sache entspricht.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im Miteigentum von datapos GmbH
stehender Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit im jeweiligen
Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 1 genannten
Ansprüche zur Sicherheit an datapos GmbH ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an den
veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von datapos GmbH, sind diese Forderungen
jeweils in Höhe des Verkaufwertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen,
abgetreten.
4. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitz- oder Geschäftssitzwechsel hat
der Kunde datapos GmbH unverzüglich anzuzeigen.
5. Bei Pfändung von Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von datapos GmbH hinzuweisen
und datapos GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6. datapos GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten
und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§7 Gefahrübergang und Versendung
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung des Produkts mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt
an den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung des Produkts auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den
Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4. Sofern der Kunde keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket
etc), wird dieser nach bestem Ermessen und Vorbehalt der günstigsten Versandart von datapos GmbH
vorgenommen.
§8 Software-Lizenzen
Bei Software-Lizenzen gilt zusätzlich der aktuelle datapos GmbH Software-Lizenzvertrag.
§9 Schulungen
1. Leistungen bei Standardschulungen: datapos GmbH bietet Seminare zu ihren Software-Produkten an,
die folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung der erforderlichen Hardware, Software und Räume;
qualifizierter Trainer; Trainingsinhalte gemäß Schulungsagenda und Teilnehmerniveau;
Pausengetränke; persönliches Teilnahmezertifikat.
2. Leistungen bei Individualschulungen: Die Leistungen richten sich hinsichtlich Schulungsinhalt, Anzahl
der Schulungstage, Teilnehmeranzahl und Schulungsort nach der Anforderung des Kunden und sind
vor dem Schulungstermin ausreichend abzusprechen.
3. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel: Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des
Schulungsvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des
Vertrages über die Schulung zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in
Textform gegenüber datapos GmbH zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verbraucher wird an dieser Stelle erneut dazu aufgefordert, diese die Widerrufsbelehrung
enthaltenden AGB auszudrucken oder elektronisch zu speichern.
4. Rücktritt durch den Kunden bei Standardschulungen und Individualschulungen: Der Kunde kann von
seiner Anmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Schulungstermin zurücktreten. Für die Rechtzeitigkeit
kommt es auf den Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei datapos GmbH an. datapos GmbH
erhält in diesem Fall als Ersatz für das vorzeitige Vertragsende eine Bearbeitungsgebühr von 40 % der
Seminargebühren. Tritt der Kunde innerhalb zwei Wochen vor dem Schulungsbeginn zurück, wird die
komplette Schulungsgebühr fällig. Für Teilnehmer, die nicht teilnehmen können, kann der Kunde
jederzeit Ersatzteilnehmer benennen, die er datapos GmbH mitteilt.
5. Rücktritt durch datapos GmbH: datapos GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis zu einer
Woche vor dem Schulungstermin nicht genügend Anmeldungen vorliegen und dadurch eine
wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht gewährt ist.
6. Haftung: datapos GmbH bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten und im Falle einer
Erkrankung des Trainers einen Ersatztrainer zu stellen. Sollten jedoch Ereignisse höherer Gewalt, die
die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch eine Erkrankung des Trainers
zählt, eintreten, so ist datapos GmbH berechtigt, ihre Schulungspflicht um die Dauer der Behinderung
und eine angemessene Nachfrist hinauszuschieben. datapos GmbH trägt hierfür keine Haftung.
7. Änderung der Durchführung: datapos GmbH behält sich das Recht vor, Schulungsinhalte geringfügig
zu modifizieren sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Termin- und Ortsverschiebung vorzunehmen.
Kann ein Kunde infolge einer Termin- oder Ortsverschiebung die Standardschulung nicht wahrnehmen,
steht ihm das Recht zur kostenlosen Umbuchung auf einen neuen Termin mit derselben Kursnummer
zu.
8. Urheberrechte: Seminarunterlagen sowie die zur Verfügung gestellte Software dürfen nicht
vervielfältigt werden.
9. Mitwirkung des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, datapos GmbH unverzüglich sämtliche Angaben zu
machen, die zur Erfüllung von datapos GmbH's vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Der Kunde
wird auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen.
10. Sonstiges:
a) Die in den Seminaren vermittelten Schulungsinhalte stellen keine Garantie für
die Beschaffenheit der Produkte dar.
b) datapos GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
Subunternehmer einzuschalten.
§10 Gewährleistung
1. datapos GmbH macht erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine
weitgehende Mangelfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen. datapos GmbH macht jedoch darauf
aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie
Software herzustellen.
2. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl von datapos GmbH zunächst Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. datapos GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist oder ein
Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr aufweist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
4. Bleiben Nachbesserungsversuche von datapos GmbH, wobei ein zweifacher Nachbesserungsversuch
zulässig ist, erfolglos oder bietet datapos GmbH keine fehlerfreie neue Programmversion an, hat der
Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder ein Recht auf angemessene
Herabsetzung der Vergütung (Minderung).
5. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7. Ist der Kunde Unternehmer, stellen öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbung von datapos
GmbH keine vertragsgemässe Beschaffenheitsangabe des Produkts dar.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von datapos GmbH nicht, es sei denn, es ist schriftlich so
vereinbart.
9. Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom
Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist datapos GmbH nach,
dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der
Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße
Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der
Datensicherungsvorschriften oder sonstige, ausserhalb des Verantwortungsbereichs von datapos
GmbH liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunden datapos GmbH die Möglichkeit
verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.
10. Die Verjährungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr ab Erhalt der Ware, für Verbraucher beträgt die
Verjährungsfrist 2 Jahre ab Erhalt der Ware.
11. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder eine
unvollständige Rücksendung des Produktes erfolgte, werden die hierdurch verursachten Kosten mit
einer Kostenpauschale von 40 EUR, berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer
oder kein Aufwand entstanden ist.
§11 Mängelrüge
Ist der Kunde Unternehmer, muss er die erhaltene Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu
überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang des
Produktes schriftlich gegenüber datapos GmbH geltend gemacht werden, andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung
§12 Haftung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich datapos GmbH Haftung auf den nach der
Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt
auch bei leichter Fahrlässigkeit für Pflichtverletzungen von datapos GmbHs gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen. Es gilt nicht für Verzugsschäden.
2. Gegenüber Unternehmern haftet datapos GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
3. Schadensersatzansprüche eines Kunden wegen eines Mangels verjähren von einem Jahr ab
Ablieferung des Produkts. Das gilt nicht, wenn von seiten datapos GmbH grobes Verschulden oder
Arglist vorliegt.
4. Für das Fehlen von Garantien wird gehaftet, soweit sie vom Zweck der Garantie umfaßt werden.
§13 Produktänderungen
datapos GmbH behält sich Produktänderungen vor, die die generelle
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
§14 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Singen.
2. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der
ausschließliche Gerichtsstand datapos GmbHs Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
4. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Zur Vermeidung von größeren Schäden durch Datenverluste ist es unbedingt
erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien anfertigen!
Beziehen Sie in die erste Sicherung bitte auch die Originalsoftware mit ein und
verwahren Sie diese zusammen mit der Lizenzurkunde an einem sicheren Ort.
Stand 01.01.2010